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Kündigungsfristen und VerfügungsmöglichkeitenBeim Sparen auf dem Sparkonto sind folgende Kündigungsfristen zu beachten:Spareinlagen weisen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf. Darüber hinaus können beliebig lange Kündigungsfristen vereinbart werden, die dann in der Sparurkunde vermerkt werden und i.d.R. einen höheren Zinssatz erwirken. Und in welchem Rahmen kann über das Angesparte verfügt werden?Das Sparkonto darf grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt werden. Ohne Kündigung können von einem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist bis zu Euro 2.000,00 je Kalendermonat abgehoben werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Höhere Beträge müssen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Es kann nur unter Vorlage der Sparurkunde und nicht durch Scheck oder Überweisung verfügt werden. (Einzahlungen sind ohne Vorlage des Sparbuchs möglich.) Verfügungen über Spareinlagen sind nicht nur bei der kontoführenden Stelle möglich. Im Rahmen des "freizügigen Sparverkehrs" können Auszahlungen auch von anderen Filialen der Institutsgruppe vorgenommen werden. (Vergleiche hierzu außerdem "Die Sparkarte".) Was passiert, wenn das Geld einmal vorzeitig benötigt wird?Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vor Fälligkeit zurückgezahlt, ist die Bank berechtigt, die zurückgezahlte Einlage als Vorschuss zu verzinsen. Die Bank berechnet in diesem Fall einen Sonderzins* auf den Betrag und für den Zeitraum der vorzeitigen Verfügung. * i.d.R. 1/4 des zum Zeitpunkt der Rückzahlung geltenden Habenzinssatzes Vorzeitige Verfügungen liegen vor, wenn der Sparer bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten innerhalb eines Kalendermonats ohne fristgerechte Kündigung mehr als Euro 2.000,00 oder bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten ohne fristgerechte Kündigung Geld abhebt.
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