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Sparkonto News:
Was sollte man über das Sparkonto wissen?
Sparkonten dienen der Verbuchung von Spareinlagen i.S. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und der Finanzdienstleistungsinstitute. Spareinlagen sind unbefristete Gelder, die folgende vier Voraussetzungen erfüllen: - sie sind durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparbuchs, gekennzeichnet,
- sie dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen und sind nicht für die Teilnahme am Zahlungsverkehr bestimmt,
- sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf,
- sie werden nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß BGB oder des Heimgesetzes.
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